Pre-Release retreva befindet sich aktuell in einer Vorabversion. Buchungen und Anfragen sind noch nicht möglich; Menüpunkte und Inhalte können vorübergehend unvollständig sein.

Fassung v1.0
Stand: 27.06.2026
Vertragssprache: Deutsch


1. Anbieter, Portal und Geltungsbereich

  1. retreva ist ein Online-Urlaubsportal und eine Marke bzw. ein Angebot von traffiX.zone, Pascal-Oliver Horn, Einzelunternehmer, Glaserstr. 6, 77652 Offenburg, Deutschland, DE275944101 – nachfolgend „retreva“ oder „Betreiber“ genannt.
  2. Die Bezeichnung „retreva“ beschreibt in diesen Bedingungen das unter retreva.de betriebene Urlaubsportal und die zugehörige Marke. retreva ist keine eigenständige juristische Person. Vertragspartner des Hotelpartners ist traffiX.zone, Pascal-Oliver Horn, Einzelunternehmer.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme von Hotels, Beherbergungsbetrieben, touristischen Anbietern, Hotelgruppen, Betreibern, Verbände und deren berechtigten Vertretern am retreva-Portal – nachfolgend „Hotelpartner“ genannt.
    • Ein Gruppenvertrag darf mehrere Hotels umfassen.
    • Der Unterzeichner versichert seine Vertretungsberechtigung.
    • Individuelle Rahmenverträge gehen den öffentlichen Konditionen vor.
  4. Diese Bedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Eine Teilnahme von Verbrauchern ist nicht vorgesehen.
  5. Abweichende Bedingungen des Hotelpartners gelten nur, wenn retreva ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

1.1 Abgrenzung zur vioma GmbH

  1. Soweit in diesen Bedingungen von der vioma GmbH oder kurz vioma gesprochen wird, bezeichnet dies ein rechtlich eigenständiges Unternehmen mit Sitz in der Industriestraße 27, 77656 Offenburg, Deutschland.
  2. retreva ist kein Produkt und kein Angebot der vioma GmbH. traffiX.zone und retreva sind rechtlich, organisatorisch und wirtschaftlich von der vioma GmbH getrennt.
  3. Die vioma CST7 ist ein Produkt der vioma GmbH und dient unter anderem der Verwaltung und Distribution von Hotelstammdaten, Zimmern, Angeboten, Zusatzleistungen, Jobs, medialen und textlichen Inhalten sowie weiteren Metadaten.
  4. Für die Nutzung der vioma CST7 gelten ausschließlich die zwischen dem Hotelpartner und der vioma GmbH bestehenden Verträge, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und sonstigen Vereinbarungen. retreva hat auf diese Vertragsverhältnisse keinen unmittelbaren Einfluss und in der Regel keinen vollständigen Einblick.
  5. Umgekehrt ist die vioma GmbH nicht Vertragspartei dieses retreva-Teilnahmevertrags, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
  6. Vertragsdetails zwischen retreva / traffiX.zone und dem Hotelpartner, insbesondere Preise, Laufzeiten, Kündigungen, Rechnungsdaten und individuelle Vereinbarungen, werden der vioma GmbH nicht offengelegt, soweit dies nicht zur technischen, organisatorischen oder online-marketingbezogenen Zusammenarbeit erforderlich ist, der Hotelpartner eingewilligt hat oder eine gesetzliche Grundlage besteht.
  7. Die technische Nutzung von CST7-Daten für retreva setzt voraus, dass der Hotelpartner im Verhältnis zur vioma GmbH berechtigt ist, die entsprechenden Daten, Inhalte und Schnittstellen für die Darstellung auf retreva bereitzustellen oder bereitstellen zu lassen.

2. Rolle von retreva und Abgrenzung zur Reiseleistung

  1. retreva betreibt ein Präsentations-, Informations- und Vermittlungsportal für Hotels, Zimmer, Angebote, Zusatzleistungen, Programme, Jobs, Reiseziele und Urlaubsthemen.
  2. retreva ist nicht Anbieter der dargestellten Beherbergungs-, Reise-, Wellness-, Gesundheits-, Freizeit- oder sonstigen touristischen Leistungen.
  3. retreva ist kein Reiseveranstalter, kein Reisevermittler im Sinne einer eigenen Buchungsabwicklung und kein Vertragspartner des Gastes hinsichtlich der dargestellten Hotel- oder Reiseleistungen.
  4. Buchungen, Reservierungen und Anfragen erfolgen über das jeweilige Hotel, über dessen angebundene Systeme oder über die über vioma CST7 bereitgestellten Buchungs- und Anfrageprozesse.
  5. Verträge über Aufenthalte, Zimmer, Urlaubspakete und -angebote, Zusatzleistungen oder sonstige Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem Gast und dem jeweiligen Hotelpartner zustande.
  6. retreva schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg, keine bestimmte Anzahl an Aufrufen, Klicks, Anfragen, Buchungen oder Umsätzen.

3. Vertragsschluss und Onboarding

  1. Der Hotelpartner kann über das retreva-Onboarding-Formular einen verbindlichen Antrag auf Teilnahme am retreva-Portal stellen.
  2. Die Absendung des Formulars stellt noch keine Annahme durch retreva dar. retreva prüft den Antrag, insbesondere die Berechtigung, die CST7-Anbindung, die Angaben zum Hotel, die Rechnungsdaten und die technische Eignung der bereitgestellten Inhalte.
  3. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn retreva den Antrag ausdrücklich annimmt, zum Beispiel durch Annahmebestätigung in Textform, Aktivierung im Backend oder sonstige eindeutige Bestätigung.
  4. retreva ist berechtigt, Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn technische, rechtliche, qualitative, wirtschaftliche oder organisatorische Gründe gegen eine Aufnahme sprechen.
  5. Der Hotelpartner versichert, dass die Person, die den Antrag stellt, berechtigt ist, diesen Antrag im Namen des Hotelpartners abzugeben.
  6. retreva speichert die beim Onboarding übermittelten Angaben, den gewählten Tarif, den Status des Antrags, Zeitstempel, akzeptierte Versionen der Bedingungen und sonstige Vertragsdetails in einem internen Vertragsdatensatz.

3.1. Onboarding-Checks, Readiness-Checks, CST7-Vorprüfungen

  1. Die Teilnahme an einem KI-Readiness-Check, einer CST7-Vorprüfung, einer Interessentenabfrage oder einem vergleichbaren unverbindlichen Prüfprozess stellt weder einen Vertragsantrag noch einen Vertragsschluss dar.
  2. Ein KI-Check erzeugt nur einen Interessentendatensatz.
  3. Der Vertrag entsteht weiterhin erst durch Antrag plus ausdrückliche Annahme durch retreva.
  4. Bei Gruppen muss die Vertretungsberechtigung für alle angemeldeten Hotels bestehen.

4. Leistungsumfang von retreva

  1. retreva kann den Hotelpartner im Portal darstellen, insbesondere mit:
    • Hoteleintrag,
    • Hoteldetailseite,
    • Zimmerdetailseiten,
    • Angebotsdetailseiten,
    • Zusatzleistungen und Programmen,
    • Jobdetailseiten, sofern die Funktion aktiv und Daten vorhanden sind,
    • Bildern, Logos, Beschreibungen und Standortinformationen,
    • direkter Buchungs- und/oder Anfragemöglichkeit über angebundene Systeme,
    • Darstellung auf passenden regionalen, thematischen und kombinierten Unterseiten,
    • Darstellung in Such-, Filter-, Listen- und Empfehlungsbereichen.
  2. Soweit entsprechende Inhalte und Fremdsprachen im angebundenen System verfügbar sind, kann retreva Inhalte in bis zu sechs Sprachen veröffentlichen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Niederländisch.
  3. retreva kann Inhalte technisch, strukturell, redaktionell und sprachlich für das Portal aufbereiten. Dies umfasst insbesondere Kategorisierung, Kürzung, Zusammenfassung, Übersetzung, Formatierung, technische Bildoptimierung, Verknüpfung mit Themen und Reisezielen sowie die Erstellung standardisierter Teaser- und Übersichtstexte.
  4. retreva kann für Zusammenfassungen, Teaser, Übersetzungen, SEO-Texte, strukturierte Darstellungen und interne Prüfprozesse KI-gestützte Systeme einsetzen. retreva bleibt berechtigt, Texte neutral, vergleichbar und portalgeeignet zu formulieren.
  5. Der Hotelpartner kann auf objektiv falsche oder irreführende Angaben hinweisen. retreva wird berechtigte Hinweise prüfen und angemessen korrigieren. Ein Anspruch auf bestimmte werbliche Formulierungen, Tonalitäten, Superlative, Hervorhebungen oder Wunschtexte besteht nicht.
  6. retreva kann das Portal, Layouts, Funktionen, Such- und Filterlogiken, Darstellungsformen, URL-Strukturen und technische Systeme fortlaufend weiterentwickeln, sofern der wesentliche Vertragszweck nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

5. Pakete, Preise und Laufzeiten

5.1 Standard-Eintrag

  1. Der Standard-Eintrag umfasst die reguläre Darstellung des Hotelpartners im retreva-Portal gemäß dem Leistungsumfang dieser Bedingungen.
  2. Der Standard-Eintrag kostet bei monatlicher Abrechnung 49,00 EUR netto pro Monat und ist monatlich kündbar.
  3. Bei Abschluss eines Jahresvertrags kostet der Standard-Eintrag 490,00 EUR netto pro Jahr.

5.2 Featured-Eintrag

  1. Der Featured-Eintrag umfasst die Leistungen des Standard-Eintrags und zusätzlich eine bevorzugte algorithmische und/oder redaktionelle Berücksichtigung in ausgewählten Empfehlungs-, Sortier-, Teaser- und Hervorhebungsbereichen.
  2. Der Featured-Eintrag kostet bei monatlicher Abrechnung 129,00 EUR netto pro Monat und ist monatlich kündbar.
  3. Bei Abschluss eines Jahresvertrags kostet der Featured-Eintrag 1290,00 EUR netto pro Jahr.
  4. Featured garantiert keine bestimmte Platzierung, keine dauerhafte Position, keine Mindestanzahl an Einblendungen, Klicks, Anfragen oder Buchungen und keinen wirtschaftlichen Erfolg.
  5. Nutzerfilter, Qualitätskriterien, Datenverfügbarkeit, technische Mindestanforderungen, Anzahl weiterer Featured-Einträge, redaktionelle Eignung und Rotationslogiken bleiben vorrangig.
  6. Ein Hotel kann nur gelistet werden, wenn die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere ein Titel, ein Hauptbild, Stadt, Land und mindestens ein Zimmer mit gültigem Ab-Preis. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann das Hotel auch als Featured-Eintrag nicht gelistet werden.

5.3 Einführungspreise und Preisgarantie

  1. Die in Abschnitt 5.1 und 5.2 genannten Preise sind Einführungspreise für Einzelhotelverträge, die bis einschließlich 30.09.2026 bei retreva eingehen und anschließend von retreva angenommen werden. Der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis ist für die ersten zwölf Monate ab Vertragsbeginn garantiert. Innerhalb dieses Zeitraums werden Preisänderungen nicht wirksam.
  2. Die Preisgarantie gilt unabhängig davon, ob monatliche oder jährliche Abrechnung gewählt wurde.

5.4 Hotelgruppen und Rahmenverträge

Für Hotelgruppen, Portale, Kooperationen und sonstige Zusammenschlüsse können individuelle Rahmenverträge, Preise, Freizeiträume, Abrechnungsmodelle und Leistungsumfänge vereinbart werden. Ein Anspruch auf bestimmte Gruppenrabatte oder öffentlich dargestellte Einzelhotelpreise besteht nicht.

5.5 Kündigungsfristen und automatische Verlängerung

  1. Monatlich kündbare Verträge können bis zum 10. eines Kalendermonats mit Wirkung zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats gekündigt werden.
  2. Jahresverträge können bis spätestens zum 10. eines Kalendermonatsdes Monats vor Beginn der Verlängerung gekündigt werden.
  3. Monatlich kündbare Verträge verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
  4. Jahresverträge verlängern sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
  5. Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail an die von retreva angegebene Kontaktadresse, erklärt werden.
  6. retreva kann Hotelpartner vor einer Verlängerung in Textform erinnern. Das Unterbleiben einer solchen Erinnerung berührt die Wirksamkeit einer vereinbarten Verlängerung nicht, sofern rechtlich zulässig.

6. Preisänderungen

  1. Der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis ist für die ersten zwölf Monate ab Vertragsbeginn garantiert. Preisänderungen werden innerhalb dieses Zeitraums nicht wirksam.
  2. retreva kann Preise für zukünftige Vertragszeiträume anpassen. Preisänderungen gelten nicht rückwirkend und betreffen laufende feste Vertragslaufzeiten nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder rechtlich zulässig ist.
  3. Preisänderungen werden frühestens mit Wirkung zum 01.10. eines Kalenderjahres vorgenommen und mindestens acht Wochen vorher in Textform angekündigt.
  4. Für laufende feste Vertragslaufzeiten (Jahresverträge) gelten Preisänderungen erst ab der nächsten Verlängerung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Für monatlich abgerechnete Verträge gelten Preisänderungen frühestens nach Ablauf der zwölfmonatigen Preisgarantie und zu dem in der Änderungsmitteilung genannten, nach diesem Abschnitt zulässigen Zeitpunkt.
  6. Bei Preiserhöhungen kann der Hotelpartner den betroffenen Vertrag vor Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zum Änderungszeitpunkt kündigen.
  7. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, gilt die Preisänderung ab dem angekündigten Zeitpunkt bzw. ab der nächsten Verlängerung als angenommen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

7. Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
  2. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
  3. Monatliche Vergütung wird monatlich im Voraus berechnet.
  4. Jahresvergütung wird für zwölf Monate im Voraus berechnet.
  5. Die Abrechnung beginnt zum in der Annahmebestätigung genannten Vertragsbeginn.
  6. Nach Annahme des Antrags kann retreva das Hotel bereits im Kalendermonat vor dem vereinbarten Vertrags- und Abrechnungsbeginn unentgeltlich listen. Ein Anspruch auf eine solche vorzeitige Listung besteht nicht.
  7. Eine Vergütungspflicht entsteht weder durch einen KI-Readiness-Check, eine CST7-Vorprüfung noch allein durch das Einreichen eines Teilnahmeantrags.
  8. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  9. Gerät der Hotelpartner in Zahlungsverzug, ist retreva berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten geltend zu machen.
  10. Bei erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug kann retreva Leistungen sperren, Einträge deaktivieren oder den Vertrag außerordentlich kündigen.

8. CST7-Anbindung, Datenimport und Portal-Setup

  1. retreva arbeitet mit einem eigenen Ausgangskanal bzw. einer entsprechenden Datenbereitstellung der vioma CST7.
  2. Der Hotelpartner stimmt zu, dass retreva die für das Hotel bereitgestellten Daten aus der vioma CST7 importieren, verarbeiten, strukturieren und auf retreva.de darstellen darf.
  3. Zu den importierten oder verarbeiteten Daten können insbesondere Hotelstammdaten, Zimmer, Angebote, Zusatzleistungen, Programme, Jobs, Bilder, Logos, Texte, Preise, Verfügbarkeiten, Standortdaten, Kategorien und weitere zur Portaldarstellung erforderliche Informationen gehören.
  4. Für die initiale Portalvorbereitung kann retreva berechtigt werden, bestehende CST7-Inhalte für den retreva-Ausgangskanal zu strukturieren, zuzuordnen oder portalgeeignet vorzubereiten. Dies umfasst keine allgemeine Übernahme der CST7-Pflege und keine dauerhafte Verpflichtung zur inhaltlichen Betreuung.
  5. Der Hotelpartner bleibt für die Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Daten und Inhalte verantwortlich, soweit diese vom Hotelpartner, seinen Mitarbeitenden, Dienstleistern oder verbundenen Systemen stammen.
  6. retreva ist berechtigt, die Veröffentlichung auszusetzen, wenn erforderliche technische Mindestdaten fehlen oder die Datenqualität keine sinnvolle Portaldarstellung erlaubt.

8.1 Aufnahme von Gruppen, Verbänden und Portalen

  1. Die technische Einrichtung und laufende Pflege des retreva-Ausgangskanals kann durch den Hotelpartner, eine Hotelgruppe, einen bevollmächtigten Dienstleister oder die vioma GmbH erfolgen, sofern die hierfür erforderlichen Berechtigungen vorliegen.

    9. Pflichten des Hotelpartners

    1. Der Hotelpartner verpflichtet sich, alle Angaben vollständig, richtig, aktuell und rechtmäßig bereitzustellen.
    2. Der Hotelpartner ist insbesondere verantwortlich für:
      • korrekte Hotel- und Kontaktdaten,
      • korrekte Rechnungsdaten,
      • aktuelle Preise und Verfügbarkeiten,
      • zutreffende Leistungsbeschreibungen,
      • rechtmäßige Bilder, Texte, Logos und sonstige Inhalte,
      • Einhaltung von Marken-, Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechten,
      • rechtzeitige Mitteilung wesentlicher Änderungen.
    3. Der Hotelpartner muss sicherstellen, dass Inhalte so gepflegt werden, dass sie für Gäste nicht irreführend sind und zur neutralen Portalstruktur von retreva passen.
    4. Der Hotelpartner darf keine Maßnahmen ergreifen oder veranlassen, die darauf abzielen, Rankings, Sortierungen, Bewertungen, Kommentare, Sichtbarkeitsmechanismen oder sonstige Portalmechanismen von retreva manipulativ zu beeinflussen.
    5. Untersagt sind insbesondere künstliche oder beauftragte Bewertungen, Kommentare oder Interaktionen für eigene oder fremde Einträge, negative Bewertungen oder Kommentare zu Wettbewerbern, das Erzeugen künstlicher Signale sowie sonstige Maßnahmen, die eine objektive, faire oder nutzerorientierte Darstellung im Portal verfälschen können.
    6. Der Hotelpartner verpflichtet sich, retreva unverzüglich zu informieren, wenn Rechte an bereitgestellten Inhalten entfallen, Lizenzen auslaufen, Inhalte fehlerhaft sind oder Dritte Ansprüche geltend machen.

    10. Inhalts- und Qualitätsstandards

    1. retreva verfolgt einen redaktionell strukturierten, neutral vergleichbaren und qualitativ hochwertigen Portalanspruch. Inhalte müssen diesem Anspruch entsprechen.
    2. Nicht zulässig sind insbesondere:
      • rechtswidrige Inhalte,
      • irreführende Angaben,
      • unwahre Tatsachenbehauptungen,
      • herabsetzende Aussagen über Wettbewerber,
      • unzulässige vergleichende Werbung,
      • Inhalte ohne ausreichende Nutzungsrechte,
      • abgelaufene oder nicht verfügbare Angebote,
      • Lockangebote ohne nachvollziehbare Leistung,
      • Keyword-Stuffing,
      • KI-Spam,
      • massenhaft doppelte oder nahezu identische Inhalte,
      • reine Sparangebote ohne eigenständigen inhaltlichen Mehrwert, insbesondere massenhaft wiederholte „7=6“-, Prozent- oder Rabattangebote,
      • Bilder mit dominanten Werbe-, Preis-, Rabatt- oder Angebotstexten, sofern diese nicht ausnahmsweise sachlich erforderlich sind,
      • Bilder, die im Wesentlichen als Werbebanner statt als Unterkunfts-, Zimmer-, Angebots- oder Urlaubsdarstellung wirken,
      • Personenabbildungen ohne ausreichende Einwilligung oder Rechte,
      • reine Selbstdarstellungs-, Portrait- oder Inszenierungsbilder, wenn sie keinen sachlichen Bezug zur Unterkunft, zum Angebot oder zur dargestellten Urlaubssituation haben.
    3. Personenabbildungen können zulässig sein, wenn sie eine reale oder symbolische Urlaubssituation, ein Angebot, eine Leistung oder eine Atmosphäre sachlich unterstützen und die erforderlichen Rechte vorliegen.
    4. retreva kann Inhalte ablehnen, kürzen, umformulieren, nicht veröffentlichen, sperren oder entfernen, wenn sie gegen diese Standards verstoßen oder den Portalcharakter erheblich beeinträchtigen.

    11. Nutzungsrechte an Hotelinhalten

    1. Der Hotelpartner räumt retreva an allen vom Hotelpartner bereitgestellten, über vioma CST7 bereitgestellten oder sonst für retreva freigegebenen Inhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes und für die Dauer des Vertrags sowie erforderliche technische Nachlaufzeiten geltendes Nutzungsrecht ein.
    2. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere Bilder, Texte, Logos, Videos, Markenhinweise, Angebotsdaten, Zimmerdaten, Hoteldaten, Zusatzleistungsdaten, Programme, Jobdaten, Standortdaten und sonstige Inhalte.
    3. retreva darf diese Inhalte insbesondere nutzen für:
      • Veröffentlichung auf retreva.de,
      • Hotel-, Zimmer-, Angebots-, Themen-, Reiseziele- und Kombinationsseiten,
      • Such-, Filter-, Listen-, Empfehlungs- und Teaserbereiche,
      • mobile Darstellungen,
      • strukturierte Daten,
      • SEO-Landingpages,
      • Newsletter,
      • Social Media,
      • Präsentationen,
      • interne Dokumentation,
      • technische Prüfung und Qualitätssicherung.
    4. retreva darf Inhalte technisch bearbeiten, insbesondere zuschneiden, skalieren, komprimieren, formatieren, in moderne Bildformate übertragen, mit Metadaten versehen, übersetzen, zusammenfassen, strukturieren und in andere portalgeeignete Darstellungsformen übertragen.
    5. Das Nutzungsrecht umfasst keine Veränderung des sachlichen Aussagegehalts, soweit dadurch eine irreführende Darstellung des Hotelpartners entstehen würde.
    6. Nach Vertragsende ist retreva berechtigt, Inhalte im Rahmen technischer Nachlaufzeiten, Archivierung, Nachweispflichten und bereits erfolgter Veröffentlichungen im rechtlich zulässigen Umfang weiter zu speichern oder anzuzeigen.

    11.1 Nutzung durch Suchmaschinen, KI-Systeme und Text-/Data-Mining

    1. Der Hotelpartner erkennt an, dass retreva Inhalte nicht nur für menschliche Besucher, sondern ausdrücklich auch für Suchmaschinen, KI-Systeme, Antwortmaschinen, digitale Assistenten, Empfehlungsdienste, Crawler, Bots, Text- und Data-Mining-Systeme sowie vergleichbare maschinenlesende Systeme öffentlich auffindbar und verarbeitbar bereitstellt.
    2. Der Zweck der Portalteilnahme umfasst ausdrücklich die maschinenlesbare Auffindbarkeit, Indexierung, Analyse, Zusammenfassung, Empfehlung, Zitierung, Verarbeitung und – soweit rechtlich zulässig – Nutzung der veröffentlichten Inhalte für Text- und Data-Mining sowie für das Training, die Verbesserung oder den Betrieb von KI-Systemen.
    3. retreva ist berechtigt, Hotel-, Zimmer-, Angebots-, Zusatzleistungs-, Job-, Standort-, Medien-, Text- und Metadaten technisch, strukturell und semantisch so aufzubereiten, dass sie von Suchmaschinen, KI-Systemen und anderen maschinenlesenden Systemen möglichst gut erfasst, interpretiert und verarbeitet werden können. Dies umfasst insbesondere strukturierte Daten, semantische Auszeichnungen, Metadaten, Zusammenfassungen, Teaser, interne Verlinkungen, maschinenlesbare Schnittstellen, Sitemaps und vergleichbare technische Maßnahmen.
    4. Der Hotelpartner räumt retreva die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten ein und versichert, dass die vom Hotelpartner bereitgestellten Inhalte im Rahmen der öffentlichen Portalveröffentlichung auch für eine solche maschinenlesbare Erfassung, Verarbeitung, Text- und Data-Mining-Nutzung sowie KI-bezogene Nutzung bereitgestellt werden dürfen.
    5. Der Hotelpartner ist dafür verantwortlich, keine Inhalte bereitzustellen, bei denen die Rechtekette, Lizenzbedingungen, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte oder sonstige Vorgaben einer öffentlichen, maschinenlesbaren und KI-bezogenen Nutzung entgegenstehen. Dies gilt insbesondere für Stockbilder, Agenturbilder, Fotografenbilder, KI-generierte Inhalte, Logos, Marken, Personenabbildungen und Texte Dritter.
    6. retreva erklärt für die im Rahmen des Portalbetriebs veröffentlichten Inhalte grundsätzlich keinen eigenen Vorbehalt gegen Text- und Data-Mining oder KI-bezogene maschinenlesbare Verarbeitung, soweit retreva hierzu berechtigt ist und keine entgegenstehenden Rechte Dritter, gesetzlichen Pflichten oder berechtigten Schutzinteressen bestehen.
    7. retreva schuldet nicht, dass bestimmte Suchmaschinen, KI-Systeme, Crawler, Bots oder digitale Assistenten Inhalte erfassen, anzeigen, zitieren, empfehlen, trainieren, korrekt interpretieren oder in bestimmter Weise gewichten. retreva hat keinen vollständigen Einfluss darauf, ob und wie externe Systeme Inhalte auslesen, speichern, verarbeiten, trainieren oder ausgeben.

    12. Zusicherungen des Hotelpartners zu Rechten und Inhalten

    1. Der Hotelpartner versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt, um die bereitgestellten Inhalte an retreva zu übermitteln und retreva die in diesen Bedingungen beschriebenen Nutzungsrechte einzuräumen.
    2. Der Hotelpartner versichert insbesondere, dass:
      • erforderliche Fotografen-, Agentur-, Stockfoto-, Video-, Text-, Marken- und Persönlichkeitsrechte vorliegen,
      • die Nutzung auf Drittportalen wie retreva zulässig ist,
      • abgebildete Personen wirksam eingewilligt haben, soweit erforderlich,
      • keine Rechte Dritter verletzt werden,
      • keine unzulässigen gesundheits-, heil-, wettbewerbs- oder markenrechtlichen Aussagen enthalten sind,
      • Inhalte nicht von anderen Portalen, Wettbewerbern oder Dritten rechtswidrig übernommen wurden.
    3. Stockfotos, Agenturbilder, KI-generierte Bilder, Drohnenaufnahmen, Architekturfotos, Gastgeber- oder Mitarbeiterbilder sowie Bilder mit erkennbaren Gästen dürfen nur bereitgestellt werden, wenn die Nutzung auf retreva rechtlich zulässig ist.
    4. Der Hotelpartner ist verpflichtet, retreva auf Nachfrage unverzüglich geeignete Nachweise über bestehende Nutzungsrechte vorzulegen.

    13. Freistellung bei Ansprüchen Dritter

    1. Der Hotelpartner stellt retreva von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass vom Hotelpartner bereitgestellte, freigegebene oder über angebundene Systeme bereitgestellte Inhalte rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen.
    2. Die Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche wegen:
      • Urheberrechtsverletzungen,
      • Markenrechtsverletzungen,
      • Persönlichkeitsrechtsverletzungen,
      • Datenschutzverletzungen,
      • Wettbewerbsverstößen,
      • unzulässiger Werbung,
      • manipulativer Bewertungen oder Kommentare,
      • rechtswidriger Herabsetzung von Wettbewerbern
      • Lizenzverletzungen,
      • rechtswidriger Bild-, Text-, Video- oder Logonutzung.
    3. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, Abmahnkosten, Auskunfts- und Dokumentationsaufwand sowie sonstige Schäden, soweit diese auf einer Pflichtverletzung des Hotelpartners beruhen.
    4. retreva wird den Hotelpartner über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihm Gelegenheit zur Mitwirkung geben, soweit dies rechtlich und praktisch zumutbar ist.
    5. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anspruch ausschließlich auf einem schuldhaften Verhalten von retreva beruht, das nicht durch Inhalte, Angaben oder Pflichtverletzungen des Hotelpartners verursacht wurde.

    14. Entfernung, Sperrung und Ablehnung von Inhalten

    1. retreva ist berechtigt, Inhalte ganz oder teilweise nicht zu veröffentlichen, zu sperren, zu ändern, zu kürzen oder zu entfernen, wenn:
      • rechtliche Risiken bestehen,
      • Hinweise auf Rechteverletzungen vorliegen,
      • eine Abmahnung oder Beschwerde eingeht,
      • Nutzungsrechte unklar sind,
      • Inhalte fehlerhaft, veraltet oder irreführend sind,
      • Inhalte gegen die Qualitätsstandards verstoßen,
      • technische Mindestanforderungen nicht erfüllt sind,
      • der Portalbetrieb, die Nutzererfahrung oder die Reputation von retreva beeinträchtigt werden,
      • der Hotelpartner seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt,
      • Zahlungsverzug besteht.
    2. Bei dringenden rechtlichen Risiken ist retreva berechtigt, Inhalte ohne vorherige Ankündigung sofort zu sperren oder zu entfernen.
    3. retreva kann dem Hotelpartner Gelegenheit zur Stellungnahme oder Nachbesserung geben, soweit dies zumutbar ist.
    4. Aus der Sperrung oder Entfernung rechtswidriger, rechtlich riskanter, fehlerhafter oder qualitätswidriger Inhalte entsteht kein Anspruch auf Vergütungserstattung, Schadensersatz oder Ersatz entgangener Buchungen, sofern retreva nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.

    15. Featured, Sortierung und Sichtbarkeit

    1. Featured bedeutet bevorzugte algorithmische und/oder redaktionelle Berücksichtigung in ausgewählten Sichtbarkeitsflächen. Featured kann die Chancen auf Sichtbarkeit innerhalb passender Ergebnisse verbessern.
    2. Die Sichtbarkeit kann unter anderem von Datenqualität, Vollständigkeit, Nutzerfiltern, Reiseziel, Thema, Zeitraum, Preis, Gästezahl, Unterkunftsart, Angebotskategorie, redaktioneller Eignung, technischer Verfügbarkeit, Anzahl weiterer Featured-Einträge und Rotationslogiken abhängen.
    3. Mehrere Featured-Einträge können miteinander konkurrieren. Die Reihenfolge kann sich ändern und rotieren.
    4. Featured garantiert keine bestimmte Platzierung, keine permanente Anzeige, keine Mindestreichweite, keine Mindestanzahl an Klicks, Anfragen oder Buchungen und keinen wirtschaftlichen Erfolg.
    5. retreva kann Featured-Bereiche, Empfehlungslogiken, Score-Faktoren, Sortierlogiken und Darstellungsformen im Rahmen der Portalentwicklung ändern, sofern der Charakter des Featured-Eintrags nicht unangemessen entwertet wird.

    16. Datenschutz, Buchung, Anfrage und Conversion-Tracking

    1. retreva verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen des Portalbetriebs, des Onboardings, der Vertragsverwaltung, der Abrechnung, der Kommunikation, der Analyse und der technischen Bereitstellung nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
    2. Buchungs- und Anfrageprozesse werden über angebundene vioma-CST7-Systeme, IBE- oder Anfrageformulare bereitgestellt. Die dort eingegebenen personenbezogenen Daten werden nicht im retreva-Vertragsverwaltungssystem gespeichert, sondern im Rahmen des jeweiligen Buchungs- oder Anfrageprozesses verarbeitet und dem jeweiligen Hotel zur Bearbeitung bereitgestellt.
    3. Die konkreten datenschutzrechtlichen Informationen und Erklärungen für Buchungs- und Anfrageformulare ergeben sich aus den jeweils eingebundenen Datenschutzhinweisen, Checkboxen und Informationspflichten dieser Formulare.
    4. retreva kann aggregierte oder pseudonymisierte Conversion-Informationen verarbeiten, insbesondere Ereignistyp, Zeitpunkt, Warenwert, Anzahl oder technische Ereignisdaten. retreva erhält dabei grundsätzlich keine Namen, Kontaktdaten oder direkten Identifikatoren der Gäste, soweit dies technisch nicht ausdrücklich anders vorgesehen ist.
    5. Der Hotelpartner informiert retreva unverzüglich, wenn ihm bekannt wird, dass über von ihm bereitgestellte Inhalte, eingebundene Systeme oder über das Hotel veranlasste Datenflüsse personenbezogene Daten rechtswidrig, fehlerhaft oder ohne erforderliche Rechtsgrundlage verarbeitet werden oder verarbeitet wurden. Dies gilt insbesondere, wenn der Hotelpartner feststellt oder darauf hingewiesen wird, dass in öffentlich bereitgestellten Inhalten personenbezogene Daten ohne ausreichende Berechtigung enthalten sind, etwa Namen, Kontaktdaten, Mitarbeiterbilder, Gästebilder oder sonstige identifizierbare Informationen.

    17. Analyse, Auswertungen und Wissensnutzung

    1. retreva darf Nutzungs-, Sichtbarkeits-, Traffic-, Angebots- und Conversion-Daten des Portals auswerten, um das Portal, Hotelprofile, Angebotsdarstellungen, Suchfunktionen, SEO-Strukturen, Themenwelten, Zielseiten, Marketingmaßnahmen und Online-Marketing-Erkenntnisse zu verbessern.
    2. Öffentliche Auswertungen, Blogposts, Präsentationen, Statistiken, Dokumentationen oder Branchenberichte erfolgen ausschließlich anonymisiert oder aggregiert, sofern der Hotelpartner nicht ausdrücklich einer namentlichen Darstellung zugestimmt hat.
    3. Innerhalb von traffiX.zone und retreva dürfen hotelspezifische Auswertungen genutzt werden, soweit dies der Vertragsdurchführung, Qualitätssicherung, Portaloptimierung, Produktentwicklung, Kundenbetreuung, Abrechnung oder Verbesserung der Darstellung des jeweiligen Hotelpartners dient.
    4. retreva darf hotelspezifische Auswertungen an die vioma GmbH oder andere vom Hotelpartner eingebundene oder mit dem Hotelpartner zusammenarbeitende Dienstleister weitergeben, soweit dies dazu dient, Leistungen für genau diesen Hotelpartner zu verbessern oder umzusetzen. Dies umfasst insbesondere die Verbesserung von Website-Inhalten, CST7-Datenqualität, Angebotsstruktur, Suchmaschinenoptimierung, Google-Ads-Kampagnen, Online-Marketing-Maßnahmen, Conversion-Optimierung und sonstigen digitalen Vertriebsmaßnahmen des jeweiligen Hotelpartners.
    5. Eine Verwendung hotelspezifischer Auswertungen für andere Hotelpartner, Wettbewerber, öffentliche Vergleiche oder allgemeine Werbeaussagen erfolgt nur anonymisiert oder aggregiert, sofern der betroffene Hotelpartner nicht ausdrücklich einer namentlichen oder individualisierten Verwendung zugestimmt hat.

    18. Verfügbarkeit, Wartung und Service Credits

    1. retreva bemüht sich um eine hohe technische Verfügbarkeit des Portals.
    2. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nicht garantiert, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte Service-Level-Vereinbarung geschlossen wurde.
    3. Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, höhere Gewalt, Angriffe auf Systeme, Ausfälle von Hosting-, DNS-, CDN-, CST7-, IBE-, Anfrage-, Zahlungs-, Tracking- oder sonstigen Drittanbietersystemen können die Verfügbarkeit beeinträchtigen.
    4. Bei erheblichen, von retreva zu vertretenden Ausfällen eines kostenpflichtigen Hotelprofils kann retreva nach eigenem Ermessen eine anteilige Gutschrift bis maximal zur Höhe der monatlichen Vergütung des betroffenen Eintrags gewähren.
    5. Weitergehende Ansprüche wegen Ausfällen richten sich nach den Haftungsregelungen dieser Bedingungen.

    19. Haftung von retreva

    1. retreva haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
    2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet retreva nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Hotelpartner regelmäßig vertrauen darf.
    4. retreva haftet nicht für Inhalte, Angaben, Bilder, Texte, Logos, Angebote, Preise, Verfügbarkeiten oder sonstige Daten, die vom Hotelpartner, dessen Mitarbeitenden, Dienstleistern oder angebundenen Systemen bereitgestellt werden.
    5. retreva haftet nicht für ausgebliebene Aufrufe, Klicks, Anfragen, Buchungen, Umsätze, Rankings, Sichtbarkeiten oder sonstige wirtschaftliche Erwartungen.
    6. retreva haftet nicht für Ausfälle oder Fehler von Systemen Dritter, insbesondere vioma CST7, IBE, Anfrageformularen, Hosting-, DNS-, CDN-, Analyse-, Karten-, E-Mail- oder sonstigen Dienstleistungssystemen, soweit retreva diese nicht zu vertreten hat.
    7. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

    20. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

    1. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    2. Ein wichtiger Grund liegt für retreva insbesondere vor, wenn:
      • der Hotelpartner rechtswidrige Inhalte bereitstellt,
      • Rechte Dritter verletzt oder erhebliche Rechtezweifel bestehen,
      • Abmahnungen, Beschwerden oder behördliche Hinweise wegen Hotelpartner-Inhalten eingehen,
      • wiederholt fehlerhafte, irreführende oder qualitätswidrige Inhalte bereitgestellt werden,
      • versucht wird, das eigene Ranking auf retreva unnatürlich zu verbessern oder anderen Hotels zu schaden,
      • Inhalte den Portalcharakter erheblich beeinträchtigen,
      • der Hotelpartner notwendige Mitwirkung verweigert,
      • Zahlungsrückstände trotz Mahnung bestehen,
      • die CST7-Anbindung entfällt oder dauerhaft unzureichend ist,
      • der Hotelbetrieb eingestellt wird,
      • ein Betreiberwechsel nicht mitgeteilt wird,
      • das Vertrauensverhältnis erheblich gestört ist.
    3. retreva kann vor einer außerordentlichen Kündigung eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Bei erheblichen rechtlichen Risiken, Abmahnungen, Gefahren für den Portalbetrieb oder schwerwiegenden Vertragsverletzungen ist eine sofortige Sperrung oder Kündigung ohne vorherige Fristsetzung möglich.

    21. Folgen der Vertragsbeendigung

    1. Nach ordentlicher Vertragsbeendigung kann retreva die Inhalte des Hotelpartners für bis zu 30 Tage weiter anzeigen, insbesondere zur technischen Abwicklung, Deindexierung, Entfernung aus Portalstrukturen und Übergangsverarbeitung.
    2. Während dieses Nachlaufzeitraums kann der Datenabgleich aus CST7 oder anderen angebundenen Systemen ausgesetzt werden. Inhalte, Preise, Angebote und Verfügbarkeiten können in dieser Zeit veralten.
    3. Nach Ablauf des Nachlaufzeitraums wird retreva öffentliche Einträge, Zimmer, Angebote, Zusatzleistungen, Jobs und Bilder dauerhaft löschen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht.
    4. Bei rechtlichen Risiken, Rechtebeanstandungen, Abmahnungen, erheblichen Qualitätsverstößen oder außerordentlicher Kündigung kann retreva Inhalte sofort sperren oder löschen.
    5. Vertrags-, Abrechnungs-, Nachweis-, Kommunikations- und Compliance-Daten können nach Vertragsende im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfristen und berechtigter Nachweisinteressen gespeichert bleiben.
    6. retreva hat keinen vollständigen Einfluss auf Suchmaschinen-Caches, externe Vorschauen, Archivdienste, bereits ausgespielte Newsletter, Social-Media-Beiträge oder sonstige Veröffentlichungen außerhalb des unmittelbaren Portalbetriebs.
    7. Freistellungs-, Zahlungs-, Nachweis- und Vertraulichkeitspflichten gelten fort, soweit sie sich auf Inhalte oder Zeiträume vor Vertragsende beziehen.

    22. Änderungen der Bedingungen, Leistungen und Portalstruktur

    1. retreva kann diese Bedingungen, Leistungen oder Portalstrukturen ändern, wenn dies aus rechtlichen, technischen, wirtschaftlichen, organisatorischen oder produktbezogenen Gründen erforderlich oder sinnvoll ist und den Hotelpartner nicht unangemessen benachteiligt.
    2. Änderungen werden dem Hotelpartner in Textform mitgeteilt.
    3. Wesentliche Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden angekündigt. Der Hotelpartner kann wesentlichen Änderungen innerhalb der angekündigten Frist widersprechen oder den betroffenen Vertrag kündigen, soweit dies rechtlich erforderlich oder ausdrücklich vorgesehen ist.
    4. Widerspricht der Hotelpartner nicht fristgerecht und setzt er die Teilnahme fort, gelten die Änderungen ab dem angekündigten Zeitpunkt als angenommen, sofern hierauf in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen wurde.

    23. Kommunikation, Nachweise und Textform

    1. Rechtserhebliche Erklärungen, insbesondere Kündigungen, Vertragsannahmen, Preisänderungen, Mahnungen und wichtige Mitteilungen, können in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail.
    2. Der Hotelpartner ist verpflichtet, eine aktuelle Kontakt- und Rechnungs-E-Mail-Adresse bereitzustellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
    3. retreva kann Vertragsdaten, Formularangaben, akzeptierte Versionen, Zeitstempel, Statusänderungen, E-Mail-Versandprotokolle und sonstige Nachweise speichern, soweit dies zur Vertragsdurchführung, Abrechnung, Rechtsverteidigung oder Compliance erforderlich ist.

    24. Vertraulichkeit

    1. Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, soweit diese nicht öffentlich bekannt sind oder bestimmungsgemäß veröffentlicht werden sollen.
    2. Nicht vertraulich sind Informationen, die im Rahmen des Portalbetriebs veröffentlicht werden, insbesondere Hotelname, Hotelprofil, Bilder, Angebote, Zimmer, Zusatzleistungen und sonstige zur Veröffentlichung freigegebene Inhalte.
    3. Aggregierte oder anonymisierte Auswertungen nach Abschnitt 17 gelten nicht als vertrauliche Informationen, sofern kein Rückschluss auf einzelne Hotelpartner möglich ist.

    25. Sprache, anwendbares Recht und Gerichtsstand

    1. Vertragssprache ist Deutsch.
    2. Übersetzungen dieser Bedingungen dienen der besseren Verständlichkeit. Maßgeblich ist die deutsche Fassung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
    3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    4. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz bzw. Geschäftsort von traffiX.zone / Pascal-Oliver Horn, Offenburg.

    26. Schlussbestimmungen

    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    2. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Die Parteien werden sich bemühen, eine wirtschaftlich möglichst nahekommende wirksame Regelung zu vereinbaren, sofern dies erforderlich ist.
    3. Individuelle Vereinbarungen zwischen retreva und dem Hotelpartner gehen diesen Bedingungen vor. Danach gelten der angenommene Teilnahmeantrag, diese Bedingungen und die jeweils in Bezug genommenen Dokumente.